Dienstag, 27. April 2010
16:10
Hurra, die Asos kommen ...
Gestern war ja Tag des Urheberrechts. Und wir wissen, dass wir in der "Blogosphäre" recht allein sind mit unserer Meinung, Eigentum ist Eigentum und Diebstahl ist Diebstahl. Zu ersterem zählen die hier publizierten Ergüsse, zu letzterem der "Content-Klau".
Bekanntermaßen finden wir das nicht nett und wenden uns dann an denjenigen, machen ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam und bitten um Rücknahme.
Interessanterweise sehen dies sehr wenige ein und meinen, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen.
OK. Kein Problem. Noch ist das Strafgesetzbuch da anderer, also unserer Meinung, und wir geben das unserem Anwalt.
Dann kommt eben unsere Aufforderung, dies Treiben zu unterlassen, sowie eben eine Forderung in Geld.
Immer noch keine Reue. Im Gegenteil: Tränendrüse. Man könne nicht zahlen. Man habe auch schon einen Offenbarungseid geleistet. (Lassen wir immer prüfen. Stimmt bei weitem nicht immer.)
Nun, wer klauen kann, kann auch Verantwortung und bei Fehlverhalten auch den Schaden übernehmen, also: Strafanzeige.
Keine Rücksicht. Oder gab es von ihm eine Rücknahme unseres Contents?
So haben wir einen, der seine Mutter den Betrag abstottern lässt.
Wir haben hier bereits darüber berichtet und bekamen dafür interessanterweise sogar Prügel. Hach, schon lustig so eine Verkehrung der Umstände. Dabei sind ja nicht wir hart zur werten
Frau Mama, sondern der Sack von Sohn, der sie für seine Schuld zahlen lässt.
Aber das ist nichts gegen das Neueste:
Er meinte auf den Hinweis der Strafanzeige: "Scheißegal. Bin eh schon vorbestraft!"
Unseren Text verwendete er für seine (?) Event-Agentur.
Nun, nach der Rückmeldung können wir gar nicht anders als ihn unterstützen und seine Kompetenz zu erweitern.
Vielleicht kann er ja demnächst am Wochenende den Hofgang organisieren ...
Bekanntermaßen finden wir das nicht nett und wenden uns dann an denjenigen, machen ihn auf sein Fehlverhalten aufmerksam und bitten um Rücknahme.
Interessanterweise sehen dies sehr wenige ein und meinen, das Internet sei ein Selbstbedienungsladen.
OK. Kein Problem. Noch ist das Strafgesetzbuch da anderer, also unserer Meinung, und wir geben das unserem Anwalt.
Dann kommt eben unsere Aufforderung, dies Treiben zu unterlassen, sowie eben eine Forderung in Geld.
Immer noch keine Reue. Im Gegenteil: Tränendrüse. Man könne nicht zahlen. Man habe auch schon einen Offenbarungseid geleistet. (Lassen wir immer prüfen. Stimmt bei weitem nicht immer.)
Nun, wer klauen kann, kann auch Verantwortung und bei Fehlverhalten auch den Schaden übernehmen, also: Strafanzeige.
Keine Rücksicht. Oder gab es von ihm eine Rücknahme unseres Contents?
So haben wir einen, der seine Mutter den Betrag abstottern lässt.
Wir haben hier bereits darüber berichtet und bekamen dafür interessanterweise sogar Prügel. Hach, schon lustig so eine Verkehrung der Umstände. Dabei sind ja nicht wir hart zur werten
Frau Mama, sondern der Sack von Sohn, der sie für seine Schuld zahlen lässt.
Aber das ist nichts gegen das Neueste:
Er meinte auf den Hinweis der Strafanzeige: "Scheißegal. Bin eh schon vorbestraft!"
Unseren Text verwendete er für seine (?) Event-Agentur.
Nun, nach der Rückmeldung können wir gar nicht anders als ihn unterstützen und seine Kompetenz zu erweitern.
Vielleicht kann er ja demnächst am Wochenende den Hofgang organisieren ...
Geschrieben von Heiko Walkenhorst in Marketing-Recht
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